6. Courtage bei Maklerwechsel
Die Zeit, die in der Diskussion mit Versicherern, wem die Courtage zusteht, verplempert wird, ist wirklich unerträglich und vollkommen unangemessen.
Der juristische Grundsatz in Deutschland und Österreich, auf die Schweiz kommen wir gleich zu sprechen, ist, dass die Courtage das Schicksal der Versicherungsprämie teilt. Dies bedeutet:
Wenn ein Versicherungsvertrag verlängert ist und einen Tag nach der Verlängerung ein anderer Makler beauftragt wird und ein Mandat vorlegt, steht die Courtage dem alten Versicherungsmakler für die Vertragsdauer zu und zwar unabhängig davon, ob der Vertrag ein oder fünf Jahre verlängert wurde.
Die Schweizer versuchen das anders zu regeln: Der Versicherungsmakler, der das Maklermandat selbst innerhalb der abgelaufenen Kündigungsfrist vorlegt, erhält die Courtage, d.h. Vertragsverlängerung 01.01.2008, Kündigungsfrist drei Monate, der Makler legt das Mandat am 30.12.2007 vor, ihm steht die Courtage zu.
Eine Zeit lang wurden Gentlemen's Agreements probiert, diese sahen dann so aus, dass die Courtage im Verhältnis 50/50 oder 70/30 geteilt wurde. Das Argument war 30% der Courtage seien Aquisitionskosten etc.
Diese Gentlemen's Agreements funktionierten irgendwann nicht mehr, weil insbesondere die ganz großen Makler sich rigoros nicht daran hielten. Der Maklerverband VDVM hat eine intelligente Empfehlung herausgegeben, die sich leider wenig Beliebtheit erfreut.
Wenn Sie mit einem Versicherungsmakler geschäftlich zusammenarbeiten oder gar freundschaftliche Beziehungen haben, können Sie natürlich mit ihm vereinbaren, was Sie mögen.
Wir müssen feststellen, dass sich die Versicherer dieses Thema gerne vom Hals halten und in einer ersten Reaktion darauf verweisen, dass die Makler sich untereinander verständigen mögen. Wenn Sie das als Betroffener nicht möchten, haben Sie einen sauberen Courtageanspruch gegen den Versicherer. Das dürfen Sie bitte nicht vergessen.
Also: Sie melden Ihren Courtagenanspruch schriftlich an und setzen dem Versicherer ein Zahlungsziel. Warum sollen Sie eigentlich die Dussligkeit Ihres Konkurrenten belohnen, der es versäumt hat seinen Kunden auf die formalen Schritte, d.h. Kündigung des Maklermandates, rechtzeitiges Einreichen vor Vertragsverlängerung beim Versicherer etc. hinzuweisen.
