Technische Versicherungen

Gegenstand

Wie die beiliegende Graphik zeigt, werden Maschinen, Montage-, Garantie- und Bauleistungen durch unterschiedliche Versicherungsprodukte gedeckt.

Für größere Bauvorhaben und Industrieanlagen sowie Turnkey-Projekte im Ausland wird eine Contractor's-All-Risks-Deckung angeboten, die neben dem Bauleistungs- und Montageteil auch Transportrisiken und Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben erfasst.

Versicherte Gefahren

Technische Versicherungen sind Allgefahrendeckungen, d.h. Deckungsschutz besteht für alle unvorhergesehen und plötzlich an versicherten Sachen eintretenden Schäden für alle Gefahren, bis auf die, die in den Bedingungen ausgeschlossen sind. Nicht versichert sind im wesentlichen Elementargefahren oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt, Überschwemmung, Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung, Felssturz sowie Krieg, Bürgerkrieg, innere Unruhen und Kernenergie.

Innere Unruhen, Streik und Aussperrung, mit Ausnahme der Garantieversicherung, sind auch versichert. Die Versicherung deckt dem versicherten Objekt immanente Gefahren wie Material-, Konstruktions-, Planungs- und Montagefehler ab.

Auch vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden durch Bedienungspersonal oder durch Dritte sind versichert. Keine Deckung besteht, wenn Ihr Unternehmen oder Ihr Repräsentant vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

Versicherte Schäden

Der Sachschaden als Sachsubstanzschaden am versicherten Objekt ist gedeckt. Direkte und indirekte Folgeschäden sind nicht versichert. Lediglich für Maschinen und Montagen sind Folgeschäden über eine Maschinen- und Montage-Betriebsunterbrechungsversicherung versicherbar.

Lösungen für Generalunternehmer

Für den Fall, dass ein Generalunternehmer eingeschaltet ist, gilt Folgendes:

Haftung des Generalunternehmers: Generalunternehmer haften in der Regel für ihren eigenen Leistungsanteil und für Auswahl- und Organisationsverschulden des Subcontractors. Ein Problem ist, dass Sie als Auftraggeber dem Generalunternehmer Organisationsverschulden nachweisen müssen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Subcontractor oftmals keinen oder nur einen schlechten Versicherungsschutz hat und äußerst lästige Haftungsdiskussionen darüber entstehen, ob er oder ein anderer Subcontractor des Generalunternehmers haftet.

Transfer der Haftung auf Versicherungsverträge: Es gibt zwei unterschiedliche Optionen:

  • Der Generalunternehmer und jeder am Projekt Beteiligte versichert sich selbst. Nachteil: Mehrere verschiedene Versicherer und Versicherungsbedingungen bewirken Unübersichtlichkeit und Streitigkeiten um die Zuständigkeit im Schadenfall. Deckungslücken sind Tür und Tor geöffnet. Die Probleme im Schadenfall sind vorprogrammiert.
  • Der Generalunternehmer versichert alle am Projekt Beteiligten; Kosten werden verursachungsgerecht aufgeteilt. Vorteile: Der Generalunternehmer, als Auftraggeber, fungiert als Versicherungsnehmer und Prämienzahler. Alle am Projekt Beteiligten sind versichert. Bereits in einem sehr frühem Stadium der Verhandlungen mit dem Generalunternehmer muss dieser instruiert werden, die Subunternehmer anzuweisen, keinen Versicherungsschutz abzuschließen. Im Klartext: Sie sitzen im "Driver Seat" und haben vollkommene Kontrolle, wie Ihnen die folgende Tabelle zeigt.


Versicherungsschutz besteht aus Montage und Montagebetriebsunterbrechung. Advanced Loss of Profit: Diesen Versicherungsschutz kann nur der Generalunternehmer einkaufen. Er deckt die Betriebsunterbrechungsschäden nach Abnahme der Anlage. Die Kosten dieses Versicherungsschutzes werden vom Angebotspreis des Generalübernehmers abgezogen, da er Versicherungskosten einkalkuliert hat.

Sie erreichen Transparenz, Kontrolle und Kostenminimierung, da die Versicherungskosten auf alle am Projekt Beteiligten alloziert werden. Sichergestellt ist, dass die lästigen Streitereien über die Haftung ausgemerzt sind und der Versicherer im Schadenfall zahlt.

Besonderheiten

Bei komplexen Systemen ist die Abgrenzung und Verzahnung von Technischen Versicherungen und der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung unbedingt erforderlich.

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