Sachversicherung/Feuerversicherung
Was ist versichert?
Versichert sind alle Sachen, die sich auf einem Grundstück befinden. Es gilt das Prinzip der Ortsgebundenheit. Sachen außerhalb des Versicherungsgrundstücks können über die Klausel "Außenversicherung" gedeckt werden.
Die versicherten Sachen gliedern sich wie folgt:
- Gebäude
- Technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen
- Vorräte
- Geschäftsunterlagen und sonstige Urkunden
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen
- Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten
- Dekontamination von Erdreich
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Preisdifferenzkosten
- Sachverständigenkosten
Versicherte Schäden
Als Schaden gilt der Sachsubstanzschaden. Versichert ist der Aufwand für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung, aber auch der Sachfolgeschaden. Über den Sachsubstanzschaden hinausgehende, aus ihm direkt resultierende Schäden (Sachfolgeschäden) an den versicherten Sachen sind ebenfalls gedeckt.
Versicherte Gefahren
3. Allgefahrendeckung, das angloamerikanische Konzept
Wie vermeiden Sie Unterversicherung?
Unterversicherungsverzicht: Das ist die eleganteste Methode, wenn der Versicherer dem zustimmt, was er an die Voraussetzung knüpft, dass die Versicherungssummen einmal pro Jahr überprüft werden und dass für Investitionen eine zusätzliche Versicherungssumme mitversichert wird.
Vorsorgeversicherung: Sie wählen eine feste Versicherungssumme, die künftige Investitionen erfasst.
Wertzuschlagsklausel: Hierdurch werden Wertsteigerungen an gewerblichen Gebäuden und der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtungen versichert. Es gibt eine Grundversicherungssumme, die auf der Preisbasis des Jahres 1970 oder eines späteren Jahres beruht. Danach eingetretene Preissteigerungen berücksichtigt der Wertzuschlag. Der Versicherer haftet maximal bis zur Grundsumme, zuzüglich doppelten Wertzuschlags. Dies setzt jedoch voraus, dass bei Beginn des Versicherungsvertrages die Grundversicherungssumme und der Wertzuschlag ausreichend waren und Bestandserhöhungen rechtzeitig nachversichert worden sind. Auch müssen zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres die Wertzuschläge an die Preisänderungen angepasst werden.
Stichtagsversicherung: Sie gilt ausschließlich für Vorräte, die bekanntlich mengenmäßig und preislich - insbesondere bei sehr stark schwankenden Rohstoffpreisen für z.B. einige Edelmetalle oder Saisonbetriebe - im Verlauf eines Jahres signifikant schwanken können. Um Unterversicherung zu vermeiden, müssten Sie die Versicherungssumme nach dem höchsten Vorrätewert bestimmen, was zur Folge hat, dass Sie das ganze Jahr lang für eine Versicherungssumme Prämie bezahlt haben, obgleich die Versicherungssumme nur zeitweise in dieser Höhe vorhanden war. Eine permanente Adjustierung der Versicherungssummen würde hingegen in einen nicht zu vertretenden Arbeitsaufwand ausarten.
Einmal pro Monat melden Sie dem Versicherer den Wert der Vorräte. Dies muss innerhalb von zehn Tagen - Fristverlängerung auf 30 Tage möglich - an einem Stichtag geschehen. Meldet der Versicherungsnehmer die Stichtagswerte korrekt, besteht Versicherungsschutz bis zur im Vertrag festgelegten Höchstversicherungssumme. Diese sollte den höchsten Vorrätewert im Versicherungsjahr widerspiegeln.
Die Versicherungsprämie wird auf 50 % der Höchstversicherungssumme im Voraus erhoben. Am Ende des Versicherungsjahres werden die zwölf Stichtagswerte addiert, durch zwölf dividiert und die Differenzprämie nacherhoben. Eine Unterversicherung kann gleichwohl dann eintreten, wenn die gemeldete Stichtagssumme höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Dies ist jedoch sofort erkennbar und kann durch Anhebung der Versicherungssumme vermieden werden.
Obliegenheiten
Die Sachversicherer dürfen den Schaden ablehnen, wenn Gefahrerhöhungen nach Vertragsabschluss nicht gemeldet werden, was durchaus verständlich ist, wenn man sich vorstellt, dass in einem Lagergebäude neben Maschinen neuerdings auch größere Mengen Holz einlagern.
Es ist dringend angeraten, den Versicherer darüber zu unterrichten, wenn der versicherte Betrieb in irgendeiner Form geändert wird, weitere Produktionslinie, Umbauten usw.
Ein weiteres heikles Thema ist die Beachtung von Sicherheitsvorschriften. Sie sind dazu verpflichtet, behördliche, gesetzliche und vertragliche Sicherheitsvorschriften zu beachten. Wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen und der Verstoß ursächlich für den Schaden ist, dann hat der Versicherer keine Verpflichtung zur Leistung. Insbesondere sehr augenfällige Sicherheitsvorschriften, wie z.B. Brandverhütungsvorschriften, müssen von allen Mitarbeitern beachtet werden.
In den vorvertraglichen Anzeigepflichten steht naturgemäß eine besondere Brisanz. Üblicherweise nehmen der Versicherer und/oder der Versicherungsbroker die Betriebsstätte in Augenschein und fertigen einen Besichtigungsbericht. Es ist sehr empfehlenswert, wenn Sie sich bestätigen lassen, dass alle gefahrerheblichen Daten und Umstände dem Versicherer und/oder Versicherungsbroker kommuniziert wurden.
Ausschlüsse
Die Wesentlichen sind:
- Vorsatz
- Grobe Fahrlässigkeit
- Krieg, kriegerische Ereignisse
- Alle Schäden im Zusammenhang mit Kernenergie
- Terrorismus. In Industrieverträgen gelten ab einer bestimmten Versicherungssumme sämtliche Schäden in Zusammenhang mit terroristischen Anschlägen als ausgeschlossen. Ergänzender Versicherungsschutz ist gegen Mehrprämie verfügbar
In der Allgefahrenversicherung kommt den Ausschlüssen eine andere Bedeutung zu, als in der Versicherung auf der Basis enumerativ aufgeführter Gefahren. Die Ausschlüsse betreffen nicht versicherte Gefahren, z.B. Untreue, betrügerischer Komplott, Konfiskation und nicht versicherte Sachen, Tiere, Pflanzen und Bäume, Urkunden, Bargeld und Kunstgegenstände usw.
