Mergers & Acquisitions Versicherungsprodukte (M&A)
Altlast-Produkthaftpflichtversicherung
Die Haftung für vor Closing Date produzierte und ausgelieferte Produkte wird oft im Purchase Agreement ausgeschlossen, weil der Erwerber nicht bereit ist, solche auf dem Markt befindlichen Risiken zu übernehmen, die in der Zukunft Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen.
Dieses Altlast- oder Run-Off-Risiko kann durch einen Versicherungsvertrag mit einer risikogerechten Deckungssumme für eine mehrjährige Laufzeit gegen eine Einmalprämie abgedeckt werden. Diese Altlast- oder Run-Off-Produkthaftpflichtversicherung ist nicht nur für den Verkäufer interessant: Wenn der Erwerber das Produkthaftpflicht-Altastrisiko übernimmt bzw. übernehmen muss, kann es passieren, dass sein Produkthaftpflichtversicherer das Altlastrisiko nicht oder nur für einen sehr kurz befristeten Zeitraum versichern möchte. Eine Altlast-Produkthaftpflichtversicherung ist dann für den Erwerber die einzige Lösung, um das Risiko zu versichern.
Deferred Consideration
Versichert werden verzögerte oder nicht erfolgte Kaufpreiszahlungen. Der Verkäufer eines Unternehmens schützt sich mit dieser Police davor, dass durch die Schuld des Käufers die versprochene Leistung entweder gar nicht oder nicht pünktlich erbracht werden kann. Wenn der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt, leistet der Versicherer den Netto-Fehlbetrag und wird im Anschluss daran versuchen, den Käufer in Regress zu nehmen. Betrügerische Handlungen sowie alle weiteren absichtlichen Falschdarstellungen sind nicht versicherbar und stellen zwingende Ausschlüsse dar.
Insurance-Backed Legal Expenses Funding
Versichert sind die Kosten eines ungünstigen Ausgangs eines Gerichtsprozesses und weitere Kosten, bei Einlegung weiterer Rechtsmittel. Die Insurance-Backed Legal Expenses Funding ist für große kommerzielle Gerichtsverfahren konzipiert, in denen die Kosten des Klägers voraussichtlich € 300.000,- übersteigen werden.
Neben dem Prozessrisiko drohen häufig auch erhebliche Gerichtskosten, z.B. Gutachterkosten in einem Gerichtsverfahren. Diese Kosten halten viele Unternehmen davon ab, überhaupt einen Prozess zu führen.
Prospectus Liability Insurance
Versichert sind Ansprüche gegen die eigene "Directors & Officers" aus Veröffentlichung von Dokumenten, aus Prospekten bei einer Börsennotierung sowie aus Aktivitäten in Verbindung mit dem Angebot, insbesondere mit den Verhandlungen, Diskussionen und Entscheidungen.
Diese Haftung der Organe wird dann verschärft, wenn ein Unternehmen öffentlich Wertpapiere anbietet. Börsenrelevante Daten und der Verkaufsprospekt müssen detaillierte Informationen beinhalten, die alle wesentlichen Aspekte des Unternehmens ausweisen müssen. Das Organ haftet sowohl für die Inhalte als auch für die pünktliche Lieferung der Informationen.
Tax Opinion Liability
Die Tax Opinion Liability-Versicherung schützt den Käufer vor Ansprüchen von nicht erwarteten Steuerzahlungen veranlagt in den folgenden Zeiträumen:
- Während einer Fusion, Akquisition oder ähnlichen Transaktion
- Während einer Umstrukturierung oder Änderung der Organisation innerhalb einer gesellschaftlichen Einheit
- Während einer Steuerplanung oder Einschätzung aufgrund einer fachlichen Beratung
Die zu erwartenden Steuerzahlungen sind nicht Gegenstand dieser Versicherung und werden als Selbstbehalt im Vertrag festgelegt. Die Tax Opinion Liability-Police leistet für:
- Nicht zu erwartende Steuerzahlungen
- Bewertung von Steuern
- Zinszahlungen
- Kosten und Gebühren
- Geldbußen und Strafen
- Bruttowerte
- Auf Wunsch auch Abwehrkosten
Umweltdeckungen
Es geht um das Thema Altlasten und um künftige gesetzliche Änderungen im Umweltrecht. Die Umweltaltlastversicherung deckt:
- Unbekannte, noch nicht entdeckte Altlasten
- Überschreiten von Sanierungskosten bei bekannten Umweltaltlasten
Die Umwelthaftpflichtversicherung können Sie auch abschliessen um künftige gesetzliche Änderungen abzusichern.
Warranty & Indemnity Insurance
Bei dieser Versicherungslösung wird jede Haftung für Gewährleistungsansprüche bei einem Unternehmensverkauf auf den Versicherer übertragen.
Werden Gewährleistungsansprüche für die im Unternehmenskaufvertrag vereinbarten Gewährleistungen und Freistellungen geltend gemacht, leistet der Versicherer.
Wenn der Verkäufer gewünschte Gewährleistungen und Freistellungen nicht gewähren kann - Liquidität, Bonität, zieht sich aus dem Geschäftsleben zurück oder aus politisch dogmatischen Gründen usw. - steht der Großteil der Deals auf der Kippe bzw. vor dem Aus.
Verkäufer, die nur sehr einschränkend Garantien abgeben können, z.B. bei Secondary Buy-Outs und Verkäufer in Insolvenzverfahren, benötigen gleichfalls die Warranty & Indemnity Insurance. Der Versicherer übernimmt die Haftung für Gewährleistungsansprüche im Rahmen seiner Versicherungsbedingungen.
Keyman-Versicherung
Die übernehmende Firma sichert durch eine Keyman-Versicherung die finanziellen Folgen des Ausfalls einer oder mehrerer Key-Mitarbeiter ab. Es bedarf keiner besonderen Phantasie, dass gerade nach einer Übernahme der Ausfall von Key-Mitarbeitern gravierende Probleme bereitet. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.
