2. Exporte

Exporte berühren drei Versicherungsprodukte: Produkthaftpflicht, Transport und Kredit- oder politische Risiken.

Zunächst zur Produkthaftpflichtversicherung.

Exporte und die damit verbundenen betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten, Beratung, Wartung, Montage usw., müssen in der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung in Deutschland, der Schweiz und Österreich mitversichert werden. Um sicherzustellen, dass nicht irgendein Exportland übersehen wird, sollten direkte und indirekte Exporte generell weltweit mitversichert sein. Besonders wichtig ist, dass im Ausland eingetretene Schäden nicht nach deutschem, österreichischem oder schweizerischem, sondern nach jeweils geltendem ausländischem Recht gedeckt sind. Damit ist sichergestellt, dass Änderungen des Rechts oder die Rechtsfortschreibung durch Gerichtsurteile automatisch erfasst sind.

Die Transportversicherung begleitet den Transport problemlos ins Ausland. Er muss sicherstellen, dass alle Exportländer in der Transportpolice erfasst werden. Möglicherweise müssen Sie den Versicherungsschutz des Bestellers akzeptieren.

In diesen Fällen empfehlen wir einen subsidiären Versicherungsschutz, wenn der vom Besteller eingekaufte Versicherungsschutz untauglich ist - schleppende Schadenregulierung, Lücken in den Versicherungsbedingungen usw. Da Sie im Interesse einer guten Geschäftsbeziehung zu Ihrem Abnehmer nachliefern müssen, werden Sie den subsidiären Versicherungsschutz, der den Transportschaden ersetzt, sehr willkommen finden.

Sobald längere Zahlungsziele eingeräumt sind, kann der Abschluss einer Kreditversicherung ratsam sein.

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