3. Auslandstöchter

Sie müssen dabei drei Kriterien berücksichtigen:

  • Versicherungs- und aufsichtsrechtliche Vorschriften und solche zu Pflichtversicherungen
  • Der Versicherungsschutz muss lückenlos sein
  • Autarkie der Tochtergesellschaft darf nicht zu sehr beschnitten werden

Diese Grundparameter lassen sich am Besten durch eine Mixtur aus Versicherungsverträgen realisieren, die im Inland durch die Muttergesellschaft und im Ausland durch die Tochtergesellschaft platziert werden.

Folgende Versicherungsverträge sollten auf jeden Fall durch die Muttergesellschaft kontrolliert werden:

Tochtergesellschaften im Ausland lassen sich problemlos so versichern, dass der hohe Qualitätsstandard, den Kunden in Deutschland, der Schweiz und Österreich gewöhnt sind, erreicht wird.

Die Techniken hierzu sind sehr bewährt:

  • Das internationale Versicherungsprogrammund/oder
  • die Euro-Police, wenn nur Töchter im EU-Raum zu berücksichtigen sind.

In einigen Ländern ist die Schadenregulierung recht schleppend, bisweilen derart unzuverlässig und unzureichend, dass der Versicherungsschutz wertlos ist. Der Deckungsumfang ist bis auf einige wenige Ausnahmen im Ausland eingeschränkter als bei uns. Es liegen zum Teil erhebliche Bedingungsunterschiede vor.

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