8. Verkauf Ihrer Lebensversicherung

Welche Verträge eignen sich zum Verkauf?

Der Verkauf einer Lebensversicherung ist eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative zum Rückkauf durch den Versicherer. Nur kapitalbildende Vertragsformen wie Rentenversicherungen, Kapitallebensversicherungen oder Fondspolicen kommen in Betracht. Versicherungen, die ausnahmslos das biologische Risiko absichern wie Risikolebensversicherungen auf den Todesfall oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, können nicht verkauft werden.

Gründe, eine Lebensversicherung aufzulösen!

Im Vordergrund stehen meist wirtschaftliche Notlagen oder auch das Interesse, in ein renditestärkeres Investment zu wechseln: Schuldentilgung, der Weg in die Selbständigkeit, neue private Lebenssituationen und private Wünsche wie Auto oder Immobilie sind als die häufigsten Gründe zu nennen. Der Verkauf einer Lebensversicherung ist ohne Zweifel die wirtschaftlich bessere Alternative zum Rückkauf.

Höhere Vertragsleistungen - wer verkauft, profitiert!

Wer eine private Lebensversicherung oder Rentenversicherung durch Rückkauf beendet, verschenkt bares Geld an den Versicherer und den Fiskus. Stornogebühren des Versicherers und ggf. Kapitalertragssteuer plus Solidaritätszuschlag belasten zusätzlich die Auszahlung.

Klare Vorteile beim Verkauf:

  • Keine Stornogebühren
  • kein Steuerabzug
  • der Verkaufserlös ist in der Regel steuerfrei
  • der Todesfallschutz bleibt grundsätzlich erhalten
  • auch der Schutz bei Berufsunfähigkeit kann ggf. gesichert werden
  • Der Verkaufsmehrwert tendiert zwischen 7-15 % über dem Rückkaufwert des Versicherers

Für Ankaufsofferten gelten nur wenige Vorgaben:

  • Die Bonität des Versicherers
  • Die verbleibende Restvertragsdauer, maximal 15 Jahre
  • Sowie ein Mindestrückkaufwert, je nach Anbieter von € 5.000,-.

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