13. Verhaltensregeln im Schadenfall
Es gibt eine versicherungstechnische und eine betriebsinterne Komponente.
Ein Schadenfall legt immer Strukturprobleme offen.
Zum Beispiel lassen mehrfache Wasserrohrbrüche darauf schließen, dass das gesamte Rohrsystem saniert werden muss. In diesem Zusammenhang hilft es Ihnen wenig, wenn der Versicherer den Schaden bezahlt, da die unendlichen Mühseligkeiten einer überschwemmten Wohnung oder eines Hauses, auch wenn es nur das Erdgeschoss ist, an nackten Horror grenzen. Folglich, wenn ein Schaden eintritt, schauen Sie sich diesen bitte kritisch mit Ihrem Versicherungsmakler an und untersuchen Sie die Ursachen des Schadens. Diese Zeit ist eine optimale Investition, weil damit die Ursachen ausgemerzt werden.
Die versicherungstechnische Komponente ist reine Abwicklung.
Nach Eintritt des Schadens müssen Sie diesen dem Versicherer unverzüglich melden, sobald Sie davon Kenntnis erhalten haben. Diese Vorschrift ist bei einigen Versicherungsprodukten etwas abgemildert, indem Fristen vorgegeben werden.
Sie sind vertraglich dazu verpflichtet, den Schaden so gering als möglich zu halten - Schadenminderungspflicht. Sie müssen den Versicherer mit allen Informationen versorgen, um ihm die Feststellung des Schadens zu ermöglichen, beginnend mit der detaillierten Beschreibung des Malheurs bis hin zur Vorlage aller Kostenbelege, nicht nur von externen Dritten, sondern auch hausinterner Verrechnungspreise.
