Haftpflicht für Öltank und Gewässerschaden
Benötigt wird eine solche Versicherung von Hauseigentümern und Mietern mit unterirdischem oder oberirdischem Tank der Ölheizung.
Was ist versichert?
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die durch das Eindringen von Heizöl oder anderen gewässerschädlichen Stoffen in das Grundwasser entstehen. Denn schon ein einziger Liter Öl, der ins Grundwasser gelangt, kann bis zu einer Million Liter Trinkwasser unbrauchbar machen. Auch Kosten für Versuche, die der Versicherte zur Abwendung von Schäden unternommen hat, werden ersetzt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Eigentümer des Tanks schuldhaft gehandelt hat.
Besitzer eines Öltanks oder einer Ölheizung haften gemäß § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes dafür, wenn Öl in die Erde eindringt und Grund- oder Oberflächenwasser dadurch unbrauchbar gemacht wird. Der Eigentümer muss für die Beseitigung eventueller Gewässerschäden oder das Abtragen kompletter Erdschichten in unbegrenzter Höhe aufkommen. Neben der Abtragung muss der Eigentümer des Tanks auch die Kosten für die Lagerung des entfernten Erdreiches auf einer Sonderdeponie übernehmen. Wer sich vor den finanziellen Folgen im Schadenfall schützen möchte, ist der Abschluss einer Öltankhaftpflichtversicherung bzw. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung zu empfehlen.
Was ist nicht versichert?
- Schäden an der Anlage selbst
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden durch Naturereignisse (z.B. Überschwemmungen)
Bildung der Versicherungssumme
Die Versicherungssumme liegt üblicherweise im Bereich von € 2 bis 5 Mio. pauschal für alle abgedeckten Schadensgruppen.
Besonderheiten
- Sogenannte Eigenschäden am Gebäude und auf dem Grundstück durch austretendes Öl sind versichert.
- Allmähliches Austreten des Öls ins Erdreich ist nur dann versichert, wenn der Besitzer nachweisen kann, dass er regelmäßige Kontrollen des Tanks hat durchführen lassen.
- Unterirdische Öltanks sind in der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ca. 50 % teurer als oberirdische Öltanks.
