Haftpflicht für Jäger
Was ist versichert?
Die Jagdhaftpflichtversicherung schützt den Jäger vor Unfällen und Schäden, die von Jagdhunden, Beizvögeln oder seiner Flinte verursacht wurden.
Auch der verantwortungsvollste Jäger kann unbeabsichtigt schwere Schäden verursachen, die über die übliche Privathaftpflichtversicherung nicht versichert sind. Denn Jagdunfälle sind in der Privathaftpflichtversicherung kategorisch ausgeschlossen.
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist z.B. für Jäger, Jagdpächter, Forstbeamte, Förster, Forst- und Jagdaufseher gedacht. Dabei versichert sie diese Personen gegen Schäden, die im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit der Jagd stehen.
Was ist nicht versichert?
- Selbst erlittene Schäden (Eigenschäden)
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Geldstrafen und Bußgelder
Bildung der Versicherungssumme
Die gesetzlich geforderten Mindestdeckungssummen in der Jagdhaftpflichtversicherung betragen € 500.000,- für Personenschäden und € 50.000,- für Sachschäden.
Üblicherweise bieten Versicherer die Jagdhaftpflichtversicherung mit sehr viel höheren Summen an.
Besonderheiten
Jede Person in Deutschland, die einen Jagdschein machen will, ist laut Bundesjagdgesetz dazu verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei ist es unerheblich, ob man Berufsjäger ist oder den Jagdsport nur als Hobby betreibt. Um bei der entsprechenden Behörde einen Jagdschein beantragen zu können, muss man zuerst einen Nachweis über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung erbringen.
In der Regel ist auch das Halten und Führen von bis zu zwei Jagdhunden - auch außerhalb der Jagd - in der Jagdhaftpflichtversicherung mitversichert. Für diese Hunde muss dann nicht zusätzlich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
