2. Geschäftliche Auslandsreise
Auslandsreisekrankenversicherung
Folgender Versicherungsschutz ist wichtig:
Bitte prüfen Sie, ob Ihre private Voll- oder Zusatzversicherung alle Länder erfasst. Manche Verträge schließen einige Länder aus, z.B. USA/Kanada. Wenn Sie sich finanziell nicht ruinieren wollen, treten Sie keine USA-Reise an ohne entsprechenden Versicherungsschutz.
Falls Ihre private Krankenversicherung das Reiseland nicht erfasst, schließen Sie bitte eine Auslandsreisekrankenversicherung ab.
Wer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, sollte generell bei einer Auslandsreise eine Krankenversicherung abschließen. Es gibt einige Länder, mit denen Abkommen bestehen, z.B. zwischen Deutschland und Österreich. Danach zahlt der gesetzliche Krankenversicherer die Auslandsrechnungen. Sie müssen dann von ihm eine Bescheinigung mitnehmen und dem ausländischen Arzt oder Krankenhaus vorlegen. Sie können sich vorstellen, wie begeistert er Sie behandelt, wohl wissend, dass er mit einer nicht bekannten Krankenversicherung im Ausland abrechnen muss. Also investieren Sie die geringfügige Prämie und Sie ersparen sich viel Kummer.
Unfallversicherung
Wer noch keine private Unfallversicherung hat, sollte schleunigst eine für die Auslandsreise abschließen, insbesondere, wenn sie sportlich aktiv sind und oder in Länder reisen, die mit hohen Unfallgefahren aufwarten.
Reisegepäckversicherung
Schließen Sie eine Reisegepäckversicherung mit weltweiter Geltung für Geschäftsreisen ab! Sofern die Domizilklausel vereinbart wird, besteht Deckungsschutz auch am Heimatort. Deckungsschutz kann auch auf private Reisen ausgedehnt werden.
Mietsachschäden wegen gemieteter Ferienwohnung oder gemietetem Haus
Ein Muss, denn Sie haften für alle Schäden an der Mietsache. Bitte beachten Sie, dass in Ihrer Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden ausgeschlossen sind. Sie können gegen eine geringe Zusatzprämie mitversichert werden. Dann brauchen Sie nicht vor jeder Auslandsreise daran zu denken.
Kostenübernahme durch Arbeitgeber und Steuerimplikation
Bitte verhandeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Kostenübernahme zu 100 %, es sei denn der Arbeitgeber stellt den notwendigen Versicherungsschutz durch Firmenverträge zur Verfügung.
Bei der Unfallversicherung ist zu beachten, dass die Versicherungsleistungen zu versteuern sind, wenn Ihr Arbeitgeber die Versicherungsprämie bezahlt hat. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater das ganze durchrechnen. Es kann durchaus sinnvoll sein, dass Sie die Kosten der Unfallversicherung zu 100 % übernehmen.
Neben dem steuerlichen Aspekt spielt auch die Wahl der Versicherungssumme eine sehr wichtige Rolle. Wenn Sie € 1 Mio. benötigen und Sie sich für die Variante entschieden haben, dass der Arbeitgeber die Prämie bezahlt, ist in einem Schadenfall die Versicherungssumme um Ihren privaten Steueranteil zu reduzieren. Um das Versorgungsniveau von € 1 Mio. zu erhalten muss diese Versicherungssumme um Ihren Steueranteil erhöht werden.
