2. Geschäftliche Auslandsreise

Folgender Versicherungsschutz ist wichtig:

Auslandsreisekrankenversicherung

Bitte prüfen Sie, ob Ihre private Voll- oder Zusatzversicherung alle Länder erfasst. Manche Verträge schließen einige Länder aus, z.B. USA/Kanada. Wenn Sie sich finanziell nicht umbringen möchten, treten Sie keine USA-Reise an, ohne entsprechenden Versicherungsschutz.

Falls Ihre private Krankenversicherung das Reiseland nicht erfasst, schließen Sie bitte eine Auslandsreisekrankenversicherung ab und zwar bitte auch für Kurzreisen.

Diejenigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, schließen bitte generell bei einer Auslandsreise eine Krankenversicherung ab. Es gibt zwar Länder, mit denen Abkommen bestehen, z.B. zwischen Deutschland und Österreich, wo der gesetzliche Krankenversicherer die Auslandsrechnungen zahlt. Sie müssen dann allerdings von ihm eine Bescheinigung mitnehmen und dem ausländischen Arzt oder Krankenhaus vorlegen. Sie können sich vorstellen, wie begeistert er Sie behandelt, wissend, dass er mit einer nicht bekannten Krankenversicherung im Ausland abrechnen muss. Also investieren Sie die geringfügige Prämie und Sie halten sich viel Ärger vom Hals.

Unfallversicherung

Diejenigen, die noch keine private Unfallversicherung haben, schließen schleunigst eine für die Auslandsreise ab, insbesondere, wenn sie sportlich aktiv sind und/oder in Länder reisen, die durch hohe Unfallgefahren glänzen.

Reisegepäckversicherung

Schließen Sie eine Reisegepäckversicherung mit weltweiter Geltung für Geschäftsreisen ab. Sofern die Domizilklausel vereinbart wird, besteht Deckungsschutz auch am Heimatort. Deckungsschutz kann auch auf private Reisen ausgedehnt werden.

Mietsachschäden wegen gemieteter Ferienwohnung oder gemietetem Haus

Dies ist ein Muss. Sie haften für alle Schäden an der Mietsache. Bitte beachten Sie, in Ihrer Privathaftpflichtversicherung sind Mietsachschäden ausgeschlossen. Sie können gegen eine geringe Zusatzprämie mitversichert werden, dann brauchen Sie nicht vor jeder Auslandsreise daran denken.

Kostenübernahme durch Arbeitgeber und Steuerimplikation

Bitte verhandeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Kostenübernahme zu 100 %, es sei denn der Arbeitgeber stellt den notwendigen Versicherungsschutz durch Firmenverträge zur Verfügung.
Bei der Unfallversicherung ist zu beachten, dass die Versicherungsleistungen zu versteuern sind, wenn Ihr Arbeitgeber die Versicherungsprämie bezahlt hat. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater das ganze durchrechnen. Es kann durchaus sinnvoll sein, dass Sie die Kosten der Unfallversicherung zu 100 % übernehmen.
Neben dem steuerlichen Aspekt spielt auch die Wahl der Versicherungssumme eine sehr wichtige Rolle. Wenn Sie € 1 Mio. benötigen und Sie sich für die Variante entschieden haben, dass der Arbeitgeber die Prämie bezahlt, ist in einem Schadenfall die Versicherungssumme um Ihren privaten Steueranteil zu reduzieren. Um das Versorgungsniveau von € 1 Mio. zu erhalten muss diese Versicherungssumme um Ihren Steueranteil erhöht werden.

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