Kfz-Versicherung
Die meisten Männer haben Ihr Auto besser versichert als alles andere, was die Existenz bedrohen könnte.
Wir hoffen nicht, dass Sie eine Vollkaskoversicherung, jedoch keine Unfallversicherung (die sehr wenig kostet) abgeschlossen haben.
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Was ist versichert?
Haftpflichtversicherung: Die Versicherung besteht für die Ersatzansprüche (Kapital, Zinsen und Kosten) Dritter wegen Schäden, welche durch den Versicherungsnehmer verursacht werden.
Teilkaskoversicherung: Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, bietet jedoch zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
Marderbiss in der Teilkaskoversicherung - Oftmals nicht voll gedeckte Schäden!
Jetzt beißen sie wieder. Steinmarder zerstören bei Revierkämpfen Kabel, Schläuche und Gummis am Motor. Schätzungsweise 100.000 mal beißen die geschmeidigen Räuber jedes Jahr unter den Motorhauben unserer Autos zu.
Schutz vor Marderbissen .... aber wie? Entgegen der weitläufigen Meinung schützen diverse alte Hausmittel, wie Säckchen gefüllt mit Hundehaaren, nicht gegen die kleinen Nager. Eine Studie der Universität Gießen zeigte nun, dass keines der bekannten Hausmittel dauerhaft geholfen hat. Dauerhaft vertreiben nur Stromschläge die Marder. Unter www.kuk-schuster.de und www.mardersicher.de bieten zwei Firmen stromführende Metallplatten an, die unter das Auto geschraubt werden.
Die Teilkaskoversicherung deckt zwar durch Marderbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen von Pkw, Campingfahrzeugen oder Krafträdern, jedoch sind Marderbiss-Folgeschäden nicht versichert.
Folgeschäden sind etwa ein durch Zündaussetzer beschädigter Katalysator oder ein durch Kühlmittelverlust ausgelöster Motorschaden. Nur einige wenige Versicherer gewähren dafür Versicherungsschutz. Wer in einem Gebiet wohnt, in dem Autos oft von Mardern beschädigt werden, sollte deshalb bei Vertragsabschluß darauf achten.
Es empfiehlt sich, in eine Teilkaskoversicherung eine sogenannte "erweiterte Wildschadenklausel" aufzunehmen, da somit nicht nur Schäden durch Haarwild, sondern Kollisionen mit sämtlichen Tieren, zum Beispiel Eichhörnchen, versichert sind. Immer mehr Versicherer schließen die Klausel von Anfang an ein, sogar schon in eigentlichen "Billigtarifen". Eine Nachfrage beim Versicherer hilft hier weiter.
Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt ebenfalls nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen.
Welche Gefahren sind versichert bzw. versicherbar?
Teilkaskoversicherung: Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Fahrzeugschäden, die durch Diebstahl, Brand, Überschwemmung, Hagel, Sturm, Glasbruch oder Haarwild entstanden sind.
Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Gefahren der Teilkaskoversicherung. Zusätzlich sind entstandene Schäden durch selbstverschuldeten Unfall, Fahrerflucht und mut- oder böswillige Handlungen durch unbekannte Dritte versichert.
Bildung der Versicherungssumme
Haftpflichtversicherung: € 50 Mio. - € 100 Mio. pro Schadenfall, wobei die Leistung bei Personenschäden auf € 8 Mio. begrenzt ist
Teilkaskoversicherung: PKW Wert + Kosten für Extras
Vollkaskoversicherung: PKW Wert + Kosten für Extras
Besonderheiten
Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs - Ruheversicherung: Wenn Sie Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum außer Betrieb setzen, d.h. bei der Kfz-Zulassungsstelle abmelden, dann bietet die Versicherungswirtschaft einmal ausnahmsweise eine intelligente Lösung an; es besteht eine kostenlose Versicherung - Stichwort "Ruheversicherung" im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn Sie eine Teilkasko-Versicherung hatten, ist die Ruheversicherung ebenfalls kostenlos. Bitte beachten Sie, dass das überwintern eines Fahrzeuges in einer Garage auch mit dem Risiko verbunden ist, dass das Auto geklaut werden kann oder abbrennt, folglich empfehlen wir, dass eine Teilkasko-Versicherung auch vor der Ruheversicherung besteht.
Für die Ruheversicherung gibt es drei Voraussetzungen:
- Das Kfz muss mindestens zwei Wochen außer Betrieb gesetzt sein
- Das Kfz muss in einer Garage oder auf einem umfriedeten Gelände stehen. Und nun eine idiotische, weil selbstverständliche Regel:
- Es darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen
Die Ruheversicherung gilt bis zu 18 Monaten. Wenn Sie das Fahrzeug dann anmelden, besteht derselbe Versicherungsschutz wie vor der Außerbetriebsetzung. Der Versicherungsschutz gilt dann auch bereits für die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle.
Unverschuldete Unfälle: Bei unverschuldeten Unfällen im Ausland ist die Regulierung oft langwierig und schwierig. Ärger ist vorprogrammiert, denn es gibt meist deutlich weniger Schadenersatz als in Deutschland. Dies gilt z.B. für Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen- oder Anwaltskosten. Vielfach unzureichend: Die gesetzlichen Summen in der Autohaftpflicht. Deshalb um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern!
Auslandsreisen: Für diejenigen, die keine Vollkaskoversicherung haben, empfehlen wir bei Urlaubs- und Auslandsreisen, außer in die Schweiz und nach Österreich, eine kurzfristige Vollkaskoversicherung. Sie ersparen sich viel Ärger, Geld und Zeit, wenn Sie sich z.B. nicht mit einem italienischen Versicherer in Neapel herumschlagen müssen, bis der endlich zahlt. Wir lieben Italiener sehr, aber die Bürokratie dort treibt Sie an die Grenzen Ihrer Höflichkeit.
Was ist bei einem Kfz-Unfall zu beachten?
- Sichern Sie die Unfallstelle
- Versorgen Sie Verletzte
- Benachrichtigen Sie einen Arzt, wenn es Verletzte gegeben hat
- Gibt es Verletzte, benachrichtigen Sie bitte die Polizei
- Größere Sachschäden sind der Polizei unverzüglich anzuzeigen, z.B. Brand- oder Entwendungsschaden über € 1.000,-
- Machen Sie, wenn möglich, Fotos von Unfallort und -fahrzeugen
- Die Position der Fahrzeuge muss erhalten bleiben, wenn dies für die Feststellung des Unfallhergangs relevant ist
- Bei geringfügigen Schäden sollten Sie das Fahrzeug aus einer Gefahrenzone räumen
- Verwenden Sie bei Unfällen mit ausländischen Beteiligten den Europäischen Unfallbericht, da hier Sprachbarrieren ausgeräumt werden
- Lassen Sie sich die Ausweispapiere der Unfallgegner zeigen
- Notieren Sie wichtige Eckdaten wie Kennzeichen und Anschrift der Fahrzeughalter, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer, Ort und Zeit des Unfalls, Namen und Anschriften von Unfallzeugen
- Geben Sie keine Schuldanerkenntnisse ab, sondern überlassen Sie Ihrer Versicherung die Beurteilung der rechtlichen Situation
Auslandsaufenhalt und Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung
Nach einigen Jahren im Ausland leben und arbeiten Sie wieder in Deutschland, der Schweiz oder Österreich. Ihr Fahrzeug war im Ausland versichert. Was heißt das für Ihre Kfz-Versicherung und den Schadenfreiheitsrabatt?
Im Prinzip akzeptieren die heimischen Kraftfahrzeugversicherer einen Nachweis Ihres ausländischen Kfz-Versicherers über den Schadenfreiheitsrabatt. Falls Sie dennoch Schwierigkeiten bekommen sollten, unterstützen wir Sie gerne (info(at)james.ag).
