Planungshaftpflichtversicherung
Wer braucht diesen Versicherungsschutz?
Derjenige, der gleichzeitig komplexe Systeme plant und herstellt. Das Risiko besteht darin, dass aufgrund mangelhafter Planung die Herstellung ganz oder teilweise wiederholt werden muss. Zielgruppen sind Anlagen- und Maschinenbauer, Generalunternehmer, Zug- und Waggonbauer usw.
Häufig werden Planungshaftpflichtversicherungen auch projektbezogen für Arbeitsgemeinschaften mehrerer Unternehmen eingekauft.
Was ist versichert?
Ihr Produkt und teilweise Ansprüche Ihrer Kunden, z.B. Stillstandskosten sind versichert. Versichert sind Schäden, die durch fehlerhafte Planung an dem Produkt entstanden sind. Die Planungshaftpflichtversicherung deckt konstruktionsbedingte Schäden und Mängel an Ihrem Produkt infolge fehlerhafter Planung.
Beispiel:
Sie entwickeln eine neue Verpackungsmaschinengeneration. Im Zuge der Entwicklung wird u.a. der Antrieb grundlegend umgestaltet. Nach Auslieferung der Maschinen wird festgestellt, dass bei der Planung der Maschine die auftretenden Massenkräfte nicht ausreichend berücksichtigt wurden und zu Schäden an verschiedenen Komponenten der Maschine führen. Von diesem Mangel sind sämtliche ausgelieferte Maschinen betroffen. Die Planungshaftpflichtversicherung deckt hier die an den ausgelieferten Maschinen entstandenen Schäden und Mängel.
Die Frage Ihrer Haftung für die Schäden und Mängel an den Maschinen/Anlagen spielt - nicht wie bei Haftpflichtversicherungen üblich - keine Rolle. Die Planungshaftpflichtversicherung deckt die Schäden und Mängel an den Produkten/Maschinen unabhängig von der Frage, ob es sich hierbei um einen berechtigten Anspruch eines Dritten handelt. Ihre Haftung ist jedoch relevant bei Vermögensschäden, z.B. Stillstandskosten, die Ihre Abnehmer geltend machen.
Versicherte Schäden und Gefahren
Als Versicherungsfall gilt die erstmalige Feststellung des eingetretenen Schadens/Mangels durch Sie, Ihren Kunden oder einen Dritten. Die Planungshaftpflichtversicherung deckt die an den Maschinen entstandenen Sachschäden und Mängel. Versichert ist die Reparatur oder Neufertigung der betroffenen Teile und Komponenten.
Sachschaden heißt Zerstörung oder Beschädigung der Anlagen oder Anlagenkomponenten. Mängel sind Abweichungen von dem vorgesehenen Zustand der Anlage, die nicht zu einer Zerstörung oder Beschädigung der Anlage führen.
Schäden und Mängel, die durch fehlerhafte Herstellung oder Montage auftreten, sind nicht versichert. Versichert sind auch Vermögensschäden: Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ermittlung und Behebung der Schäden sowie Ertragsausfälle und andere Vermögenseinbußen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Kosten die entstehen, um die fehlerhafte Planung zu korrigieren, nicht versicherbar sind.
Zeitliche Begrenzung
Der Versicherungsschutz beginnt nach Abnahme Ihrer Maschine/Anlage durch Ihren Kunden. Versuchen Sie, dass bereits bei Vorabnahme Deckung besteht.
Nicht versichert sind Erprobungsphase und Prototypen. Die Phase der Inbetriebnahme, d.h. die Periode vor der Abnahme ist gleichfalls nicht gedeckt.
Insoweit wird der Versicherungsschutz durch das Erfordernis der Abnahme erheblich beeinträchtigt. Planungsbedingte Schäden und Mängel können regelmäßig bereits während der Inbetriebnahmephase nach der Montage der Anlage auftreten. Der Versicherungsschutz sollte daher generell bereits für Probleme, die nach dem Aufbau der Anlage eintreten, bestehen.
