4. Makler- versus Versicherer-Policen
Finger weg, es sei denn, es handelt sich um eine Police einer der Großmakler, die eine sehr, sehr hohe Berufshaftpflichtversicherung haben. Die Begründung ist simpel: Dokumentierungsfehler und -schwächen gehen zu Lasten desjenigen, der den Vertrag geschrieben hat. Handelt es sich um einen Schadenfall, der in die Grauzone fällt, dann ist es für den Versicherer viel einfacher bei einer Versicherer-Police ein Auge zuzudrücken als bei einer Makler-Police. Er fühlt sich in seinem Berufsethos angesprochen.
Vergessen Sie bitte nicht, der Versicherer zahlt die Schäden, nicht Ihr Makler! Maklerpolicen haben primär die Aufgabe, das Ego des Maklers zu befriedigen.
Selbst wenn Sie das Maklerwording eines Großmaklers akzeptieren, müssen Sie bei einer Schadenablehnung des Versicherers wegen einer Dokumentierungsschwäche die Entschädigung bei Ihrem Makler einfordern. Dies ist ein zusätzlicher und unnötiger Aufwand.
