2. Auslandstöchter

Sobald eine rechtlich selbstständige Tochtergesellschaft im Ausland betrieben wird, schlagen wir vor, einen lokalen Versicherungsmakler einzuschalten, der sich in Abstimmung mit Ihrem Versicherungsmakler in Deutschland, der Schweiz oder Österreich um die üblichen lokalen Versicherungen kümmert.

Ihre Tochtergesellschaft können Sie im Rahmen der nachstehend aufgeführten Versicherungsverträge mitversichern, insofern bedarf es dann keines separaten lokalen Versicherungsschutzes in dem Land, in dem die Tochtergesellschaft domiziliert.

Diese Verträge sind:

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung
  • D&O
  • Vertrauensschaden
  • Kidnap & Ransom
  • Antidiskriminierungsversicherung/Employment Practices

Wenn Sie größere oder eine Vielzahl von Tochtergesellschaften im Ausland betreiben, gibt es die Versicherungslösungen über:

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