1. Dienstleistungen im Ausland

Dienstleistungen, die Sie im Ausland erbringen, müssen in Ihrer Berufshaftpflicht-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung separat erfasst sein. Insbesondere ist es wichtig, dass Ansprüche, die nach jeweils geltendem ausländischem Recht gestellt werden, automatisch mitversichert werden und zwar weltweit, weil sonst in der Hektik des Tagesbetriebes auf einmal eine Dienstleistung in einem nicht versicherten Land erbracht wird.

Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung müssen geschäftliche Dienstreisen im Ausland versichert werden.

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