Betriebliche Altersversorgung in der Schweiz

In der Schweiz gilt das Dreisäulenprinzip. Die erste Säule deckt die staatliche Vorsorge AHV, IV, EO - Altersvorsorge, Invalidität und Erwerbsordnung, Entschädigung während Militärdienst und seit neuestem die Mutterschaftsversicherung. Die erste Säule wird durch Umlagen finanziert, d.h. die erwerbstätige Bevölkerung finanziert die laufenden Altersrenten. Bei einer Erhöhung des Durchschnittsalters und einer kleiner werdenden Zahl Erwerbstätiger nehmen die Probleme der Finanzierung ständig zu. Es werden verschiedene Varianten in Betracht gezogen, u.a. auch die Erhöhung des Rentenalters.

Die zweite Säule ist die betriebliche Vorsorge BVG. Sie ist seit 1985 für alle Betriebe obligatorisch. Diese Deckung finanziert sich nach dem Kapitaldeckungsverfahren, d.h. der einzelne Versicherte finanziert zusammen mit dem Arbeitgeber die Leistungen selbst, der Arbeitgeber muss im Minimum 50 % der Kosten tragen.

Zusammen mit der AHV/IV werden als Ziel Alters- und Invaliditätsrenten von 60 % des Lohnes für Alleinstehende und von 75 % für Verheiratete angestrebt. Obligatorisch versichert sind alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer mit einem AHV-Jahreslohn von mehr als CHF 18.540,- ab dem 01. Januar, der der Vollendung des 17. Altersjahres folgt. Versichert wird der Jahreslohn zwischen CHF 19.350,- und CHF 77.400,-. Die meisten Betriebe haben Vorsorgepläne, die über dem Obligatorium liegen.

Die Leistungen sind:

  • Altersrenten
  • Pensionskinderrenten
  • Witwen-/Witwer-/Waisenrenten
  • Invalidenrente
  • Invalidenkinderrente

Die dritte Säule ist die persönliche Vorsorge. Insbesondere Lebensversicherer bieten Produkte für die dritte Säule an. Für Erwerbstätige mit beruflicher Vorsorge gilt ein steuerlicher Freibetrag von CHF 6.192,- und für Erwerbstätige ohne berufliche Vorsorge eine abzugsfähige Prämie von CHF 30.960,-.

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