1. James, Ihre Verkaufs- und Beratungsunterstützung
Produktinformation
Die Produktinformationen sind neutral. Damit objektivieren Sie Ihre Beratung bei Kunden. Testen Sie einige Beratungsgespräche, indem Sie mit Hilfe von James Kunden durch das sie interessierende Versicherungsthema geleiten.
Ihr Kunde hat auch ein gutes Gefühl, wenn er nach dem Termin mit Ihnen bei James etwas nachlesen oder mit einem Freund oder der Familie einige Entscheidungsvarianten diskutieren kann. Außerdem wird er Sie weiterempfehlen!
Deckungsumfang/Ausschlüsse
Wir wissen, dass viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen nicht sehr gerne über den Deckungsumfang diskutieren. Mit Hilfe von James objektivieren Sie das Thema Ausschlüsse, denn der Kunde sieht, dass die Ausschlüsse allgemein für alle Versicherer gelten. Die Aussage, es sei alles versichert, glaubt Ihnen kaum noch jemand. Zudem kommt der Ärger im Schadenfall auf Sie zu, weil die Versicherer nicht mehr so bereitwillig wie früher die Augen zudrücken.
Es ist auch eine Frage der Souveränität, wenn Sie über den Deckungsumfang und die Ausschlüsse offen reden. Sie heben sich damit wohltuend von Ihren Konkurrenten und dem Internetvertrieb ab.
Verhaltensregeln vor Vertragsabschluss
Je sorgfältiger die vorvertraglichen Obliegenheiten abgearbeitet werden, umso weniger Probleme haben Sie während der Vertragslaufzeit und im Schadenfall. Sie müssen insofern den Kunden führen! Bei einem potentiellen Neukunden müssen Sie nun auch entscheiden, ob Sie diesen Kunden überhaupt betreuen wollen. Stellt sich bereits jetzt heraus, dass der Kunde die Vorschäden nicht mit der gebotenen Ernsthaftigkeit bekannt gibt und den Sinn der vorvertraglichen Obliegenheit partout nicht verstehen möchte, dann können Sie die Uhr danach stellen, dass er Sie verantwortlich macht, wenn der Versicherer einen Schaden wegen nicht kommunizierter Vorschäden oder sonstigen risikoerheblichen Tarifierungsparametern ablehnt.
Als wir in den 60er Jahren in der Versicherungslehre waren, lernten wir zwischen subjektiven und objektiven Risikofaktoren zu unterscheiden. Wir wurden so erzogen, dass der Versicherer den Kunden ablehnte, wenn die subjektiven Risikofaktoren bedenklich waren. Wir wünschen Ihnen viel Fingerspitzengefühl bei der Bewertung des subjektiven Risikos eines potentiellen Kunden. Im Zweifel entscheiden Sie sich bitte gegen den Kunden.
Die nicht realisierte Courtage wird deutlich, durch die Mehrarbeit insbesondere im Schadenfall, überkompensiert.
Die Versicherer werden es Ihnen im Übrigen danken, wenn Sie subjektiv bedenkliche Kunden nicht in Ihrem Bestand haben "You can always risk money, but never your reputation", Donald Trump.
Wenn Sie jedoch den Kunden, der ein subjektives Risiko ist, haben möchten, müssen Sie rigoros schriftlich dokumentieren, was Sie ihn zu Vorschäden gefragt haben und was er geantwortet hat.
Verhaltensregeln während der Vertragslaufzeit
Gefahrerhöhende Umstände müssen Sie bitte schriftlich einmal pro Jahr abfragen und zwar für die wichtigen Sparten.
Ein Set von Fragebögen erhalten Sie von James gegen eine Schutzgebühr von € 90,- inklusive MwSt.
Verhaltensregeln im Schadenfall
Der Versicherer hat das Recht auf sorgfältig und professionell aufbereitete Schadenunterlagen. Sie erleichtern ihm die Arbeit damit enorm.
Bitte motivieren Sie den Kunden, Schäden sofort zu melden. Schreiben Sie Ihrem Kunden, dass er die Nachteile trägt, wenn der Schaden erst Monate später gemeldet wird. Die unverzügliche Meldung ist eine vertragliche Obliegenheit. Falls großer Zeitdruck besteht, muss Ihr Kunde zumindest einige aussagekräftige Fotos machen. Der Versicherer wird schon verstehen, dass eine beschädigt angelieferte Maschine unverzüglich repariert werden musste, wenn die Produktion auf die Maschine angewiesen ist und eine Vertragsstrafe droht.
Auch die Pflicht zur Schadenminderung obliegt Ihrem Kunden. Bitte helfen Sie ihm dabei.
Legen Sie bitte gemeinsam mit dem Versicherer Bearbeitungszeiten fest und kommunizieren Sie diese Ihrem Kunden. Wenn der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, teilen Sie es Ihrem Kunden bitte mit.
Steuern und Versicherungen
Zwei wesentliche Dinge müssen Sie sich merken!
Wenn der Arbeitgeber für Sie eine Versicherungsprämie bezahlt, sind die Versicherungsleistungen, z.B. in der Unfallversicherung mit Ihrem individuellen Steuersatz steuerpflichtig. Dies gilt jedoch nicht für die Arbeitgeberanteile der Krankenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung. Bitte prüfen Sie, ob es für Sie günstiger ist, die Versicherungsprämien selbst zu versteuern, damit Ihnen die vollen Versicherungsleistungen erhalten bleiben. Alternativ können Sie versuchen den Arbeitgeber zu überzeugen, dass er die Versicherungsprämien pauschal versteuert.
Wenn Sie aus Ihrem versteuerten Gehalt eine Versicherungsprämie bezahlt haben, ist die Versicherungsleistung steuerfrei.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: In der Kapitallebensversicherung ist der Zuwachs über die eingezahlten Beiträge bis zur Fälligkeitsleistung seit 2005 zu versteuern. Damit hat der Gesetzgeber ein starkes Argument für die kapitalbindende Lebensversicherung als eine Altersvorsorgungsoption in besonders törichter Weise vernichtet.
