Haftpflicht für Haus, Grundbesitzer und Bauherren

Auch hier haften Sie mit Ihrer ganzen Privatschatulle für die Schäden, die von Ihrer Immobilie, Ihres Grundstücks ausgehen.

Was ist versichert?

Wer Grund und Boden besitzt muss dafür sorgen, dass Passanten, Mieter und Besucher seines Grundstücks keinen Schaden erleiden. Die von den Kommunen geregelten Pflichten zu Winterdiensten wie Schneeräumen und Streuen auf Gehwegen müssen beachtet werden. Der Eigentümer eines Gebäudes muss dafür sorgen, dass Wege und Treppen auf dem Grundstück und im Haus keine Stolperfallen aufweisen und dass eine ausreichende Beleuchtung besteht.

Werden diese Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Gebäude verletzt, dann haftet der Eigentümer oder derjenige, auf den die Pflichten übertragen wurden.

Das Gleiche gilt, wenn ein Dachziegel vom Haus auf ein Auto fällt. Kann der Hausbesitzer beweisen, dass er das Dach fachmännisch und regelmäßig warten lässt, dann entfällt die Verpflichtung zum Schadensersatz. Das gleiche gilt für Naturkatastrophen, kein Hauseigentümer- oder Besitzer haftet für solche Ereignisse.

Wenn Sie sich in das Abenteuer als Bauherr stürzen, haben Sie neben dem üblichen Ärger auch die gesetzliche Verantwortung für die Schäden, die durch Ihr Bauprojekt - Neubau,- Umbau - entstehen. Sie können zwar den Bauunternehmer oder die Handwerker in Regress nehmen, in der ersten Reihe stehen jedoch Sie als Bauherr und sind verantwortlich. Um dies zu verdeutlichen:
Der Baukran wird durch eine Windböe aus der Verankerung gerissen und beschädigt das Dach Ihres Nachbarn.
Diese Schadenfälle sind nur über eine Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert und nicht über Ihre Privat-, oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Welche Gefahren sind versichert bzw. versicherbar?

  • Alle Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögensschäden sind versichert.
  • Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, Vermieter einer Eigentumswohnung bzw. eines Einfamilienhauses oder Eigentümer eines unbebauten Grundstücks sind versichert.

Bildung der Versicherungssumme

Die persönliche Haftung ist unbegrenzt. Nochmals, damit Sie das nicht vergessen:

Reicht im Schadenfall die vereinbarte Deckungssumme nicht aus, dann haftet der Eigentümer mit seinem eigenen Vermögen. Teuer sind alle Personenschäden, mindestens € 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sind empfehlenswert.

Besonderheiten

Für Öltanks ist eine separate Gewässerschadenhaftpflichtpolice abzuschließen, wenn über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz besteht. Wenn Öl aus den Tanks sickert, fallen in der Regel enorme Kosten an, die Rettungskosten können leicht die Existenz des Eigentümers bedrohen. Prüfen Sie also Ihre Police!

Die Ansprüche der Mieter einer Eigentumswohnung oder eines Hauses, wenn diese durch einen Mangel an der Wohnung einen Schaden erleiden, sind bei vielen Gesellschaften nur gegen Prämienzuschlag versichert. Tipp: Unbedingt einschließen!

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